
Nach dem Entstehen der EZB und des ESZB sind mit Inkrafttreten des erforderlichen neuen Bundesbankgesetz es in 2002 die Vorbehaltszuständigkeiten der früheren LZB entfallen. Die bestehenden organisatorischen Einheiten der Bundesbank , 9 Landeszentralbanken (LZB) und die Dienststelle des Direktorium s, sind in der neuen Organisationsstruktur zu e....
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